Gartenpflege im Abo
Ein gepflegter Garten ist keine Frage einzelner Einsätze, sondern der Regelmäßigkeit. Deshalb arbeiten wir mit festen Terminen und festen Preisen statt mit Einzelaufträgen.
Jetzt anrufen: 01575 275 36 25
Was im Abo enthalten ist
Rasen: Mähen, Kanten stechen, Vertikutieren, Nachsaat, bedarfsgerechte Düngung.
Hecken und Gehölze: Formschnitt, Auslichtung, Verjüngung — mit Blick auf die Schonzeit vom 1. März bis 30. September.
Beete: Beikraut entfernen, Stauden schneiden, Mulch ergänzen, Neupflanzung nach Bedarf.
Wege und Flächen: Fugen freihalten, Laub räumen, Flächen abkehren.
Bewässerung: Anlage im Frühjahr in Betrieb nehmen, im Herbst entleeren.
Warum feste Termine besser sind als Einzelaufträge
Wer nur anruft, wenn es schon zu spät aussieht, zahlt für Aufholarbeit. Eine Hecke, die zweimal im Jahr geschnitten wird, braucht pro Schnitt weniger Zeit als eine, die einmal alle zwei Jahre zurückgesetzt werden muss — und sieht dabei durchgehend besser aus.
Mit festem Turnus wissen Sie außerdem, wann wir kommen, und wir planen Ihren Garten ins Jahr ein statt in eine Warteliste.
Für wen wir arbeiten
Privatgärten, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbeobjekte und Kommunen. Bei größeren Objekten arbeiten wir mit Objektblatt und festem Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Wie oft kommt ihr?
Das richtet sich nach dem Garten. Üblich sind 8 bis 16 Termine im Jahr für einen Privatgarten, bei Rasenflächen mit hohem Anspruch auch mehr. Wir schlagen nach der Besichtigung einen Turnus vor.
Was kostet das Abo?
Der Preis richtet sich nach Fläche, Bewuchs und Turnus. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie einen festen Jahres- oder Monatspreis — keine Abrechnung nach Stunden.
Kann ich das Abo kündigen?
Ja, zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Wir binden niemanden über Jahre.
Muss ich anwesend sein?
Nein. Die meisten Kunden sind bei den Terminen nicht da. Wir brauchen nur einen Zugang zum Grundstück und gegebenenfalls zum Wasseranschluss.
Was passiert mit dem Grünschnitt?
Wir nehmen ihn mit und entsorgen ihn fachgerecht. Das ist im Abo enthalten, es gibt keine Überraschung auf der Rechnung.
Dürft ihr Hecken im Sommer schneiden?
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist nach § 39 Absatz 5 BNatSchG auch in der Schonzeit zulässig. Ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen ist zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht erlaubt. Vor jedem Schnitt prüfen wir auf Brutvorkommen.
Kostenloses Aufmaß vereinbaren
Beratung und Aufmaß kosten nichts. Danach bekommen Sie einen Festpreis.